Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen „Gourmeat Grill“ und dem Kunden.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  6. Mit Auftragserteilung, spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen, erkennt der Kunde diese AGB an.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Antrages des Kunden durch „Gourmeat Grill“. Die Annahme kann schriftlich bestätigt werden oder spätestens durch tatsächliche Leistungserbringung erfolgen.
  2. Angebote von „Gourmeat Grill“ sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, 10 Werktage gültig.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und werden erst wirksam, wenn „Gourmeat Grill“ diese schriftlich bestätigt.

§ 3 Pflichten der Vertragspartner

  1. „Gourmeat Grill“ erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin. Der Kunde ist verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen.
  2. „Gourmeat Grill“ darf Termine verschieben, wenn höhere Gewalt oder vergleichbare, nicht zu vertretende Umstände (Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen etc.) eintreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
  3. Soweit kein besonderer Erfüllungsort vereinbart ist, gilt als Leistungsort der Sitz von „Gourmeat Grill“.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der Angebotsannahme vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
  3. „Gourmeat Grill“ ist berechtigt, eine Anzahlung von 60 % des vereinbarten Gesamtbetrags zu verlangen. Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung fällig. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 12 Werktagen beglichen, ist „Gourmeat Grill“ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann Schadenersatz nach § 6 verlangen.
  4. Bei länger als drei Monate auseinanderliegenden Vertragsschluss und Leistungserbringung darf „Gourmeat Grill“ Preise angemessen, maximal jedoch um 6 %, anpassen.
  5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen:
  • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
  • Unternehmer: 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
  1. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen „Gourmeat Grill“ ist ausgeschlossen.

§ 5 Vermietung von Räumen / Teilnehmerzahl

  1. Gebuchte Räume stehen nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Verlängerungen bedürfen vorheriger Zustimmung.
  2. Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
  3. Der Kunde muss die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung mitteilen. Diese Garantiezahl ist abrechnungsrelevant. Abweichungen von mehr als 10 % können Mehrkosten auslösen.

§ 6 Absagen

  1. Absagen von Veranstaltungen mit fester Auftragssumme
    Bei Absagen von Veranstaltungen, für die eine feste Auftragssumme vereinbart wurde, gelten folgende Stornoregelungen:
  • bis 90 Tage vor der Veranstaltung: Verwaltungspauschale 5 % der Auftragssumme, mindestens jedoch 150,00 € netto
  • 90–60 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der Auftragssumme
  • 59–45 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Auftragssumme
  • 44–20 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der Auftragssumme
  • 20 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: 90 % der Auftragssumme
  1. Bereits von „Gourmeat Grill“ beauftragte Leistungen Dritter sind zusätzlich zu erstatten.
  2. Raummieten
    Eine vereinbarte Raummiete ist in voller Höhe vom Kunden zu zahlen, wenn die Veranstaltung
    später als 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin abgesagt wird und eine Weitervermietung der Räume nicht mehr möglich ist.
  3. Foodtruck-Einsätze (Verkaufseinheiten)
    Bei Veranstaltungen ohne feste Auftragssumme, bei denen „Gourmeat Grill“ mit einem oder mehreren Verkaufswagen („Verkaufseinheiten“) Speisen und Getränke im Einzelverkauf anbietet, gilt:

    Erfolgt eine Absage durch den Kunden innerhalb von 90 Tagen vor dem Veranstaltungstermin, schuldet der Kunde eine pauschale Mindestvergütung von 1.500,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je gebuchter Verkaufseinheit.

    Der Kunde kann nachweisen, dass „Gourmeat Grill“ ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Sonderkündigungsrecht

„Gourmeat Grill“ darf den Vertrag entschädigungslos kündigen, wenn zu erwarten ist, dass die Veranstaltung den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von „Gourmeat Grill“ gefährdet.

§ 8 Schäden / Haftung des Kunden

  1. Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet „Gourmeat Grill“ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Dekoration oder sonstige Gegenstände dürfen nur mit Zustimmung von „Gourmeat Grill“ angebracht werden. Schäden hierdurch sind vom Kunden zu ersetzen.
  3. Der Kunde haftet für von Gästen verursachte Schäden.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

  1. Gegenüber Unternehmern haftet „Gourmeat Grill“ nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch für leichte Fahrlässigkeit.
  2. Mängel müssen am Veranstaltungstag unverzüglich angezeigt werden, andernfalls entfallen Gewährleistungsansprüche.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, diese Haftungsbegrenzungen auch gegenüber seinen Gästen bekanntzugeben.
  4. Lebensmittelhinweis: Der Kunde ist verpflichtet, „Gourmeat Grill“ rechtzeitig über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten seiner Gäste zu informieren. Für Schäden, die aus unterlassener Mitteilung entstehen, übernimmt „Gourmeat Grill“ keine Haftung.

§ 10 Technische Einrichtungen

  1. Beschafft „Gourmeat Grill“ im Auftrag des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.
  2. Der Kunde haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt „Gourmeat Grill“ von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Der Einsatz eigener elektrischer Geräte bedarf schriftlicher Zustimmung. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Entstehende Schäden oder Störungen sind vom Kunden zu ersetzen.
  4. Stromkosten für Fremdgeräte dürfen pauschal berechnet werden.

§ 11 Werbung

Öffentlichkeitswirksame Einladungen, Anzeigen oder Flyer mit Bezug zu „Gourmeat Grill“ oder deren Räumlichkeiten bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

§ 12 Datenschutz

  1. „Gourmeat Grill“ erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Kundenbetreuung.
  2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Zahlungsdienstleister, Lieferanten) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht.
  3. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die bei „Gourmeat Grill“ gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Ebenso besteht ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Löschung der Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  4. Anfragen zum Datenschutz sind schriftlich zu richten an:
    Gourmeat Grill, Inhaber Sahak Hakobyan, Ostergrube 11, 30559 Hannover, willkommen@gourmeatgrill.de

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Hannover.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hannover.
  3. Es gilt deutsches Recht. Verbraucherrechte nach zwingenden Verbraucherschutzgesetzen bleiben unberührt.